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OLG Hamm, 16.09.1986 - 20 W 30/86 |
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- BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78
Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 16.09.1986 - 20 W 30/86
Daß sie bereits vor der Beantragung des Mahnbescheides auf die Haftungsbeschränkung hingewiesen hätten, ist weder vorgetragen, noch dem Schriftwechsel mit der Klägerin zu entnehmen; allein darauf kommt es aber an (BGH NJW 1979, 2040).In der Regel gibt der zu der Zahlung verpflichtete Schuldner dem Gläubiger Anlaß, einen Vollstreckungstitel zu erwirken, wenn er Zahlungsaufforderungen ohne einsichtige Gründe unbeachtet läßt (vgl. BGH NJW 1979, 2040, 2041;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 43. Aufl. § 93 Anm. 5 - Stichwort "Geldforderung«), denn daraus darf der Gläubiger den Schluß ziehen, daß er ohne gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu seinem Geld kommen werde.